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Die Schützengilde Döllingen e.V.
hat
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Mitglied der Schützengilde
Döllingen e.V. kann jede unbescholtene natürliche Person und jede
juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
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Jede interessierte Person gibt einen
schriftlichen Aufnahmeantrag mit der Angabe der Personendaten und
ein polizeiliches Führungszeugnis an den Vorstand ab. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand und überreicht die
Mitgliedskarte.
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Die Mitgliedschaft endet
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mit dem Tod des Mitglieds,
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durch schriftliche
Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Der
Austritt ist jederzeit möglich, entrichtete Mitgliedsbeiträge
werden nicht zurückerstattet.
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durch Ausschluss aus dem Verein.
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Ein Mitglied, das in erheblichem Maß
gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des
Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss
ist das betreffende Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.
Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen
und dem Mitglied mit Einschreiben zuzustellen.
Es Kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich
Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die
Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung
keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluß.
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