Mitglied werden

Die Schützengilde Döllingen e.V. hat:

  • aktive Mitglieder,
  • aktive Mitglieder unter 18 Jahren,
  • fördernde Mitglieder,
  • Ehrenmitglieder.
  1. Mitglied der Schützengilde Döllingen e.V. kann jede unbescholtene natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
  2. Jede interessierte Person gibt einen schriftlichen Aufnahmeantrag mit der Angabe der Personendaten und ein polizeiliches Führungszeugnis an den Vorstand ab. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand und überreicht die Mitgliedskarte.
  3. Die Mitgliedschaft endet
    1. mit dem Tod des Mitglieds,
    2. durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Der Austritt ist jederzeit möglich, entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
    3. durch Ausschluss aus dem Verein.
  4. Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betreffende Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben zuzustellen.
    Dieses Mitglied kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.